§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Lieferungen, Leistungen und Angebote der City Food & NonFood (nachfolgend „Anbieter“ genannt) an Unternehmen im Sinne des § 14 BGB (nachfolgend „Kunde“ genannt).
(2) Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
§ 2 Vertragsabschluss
(1) Die Angebote des Anbieters sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, sie werden ausdrücklich als verbindlich bezeichnet. (2) Mit der Bestellung gibt der Kunde ein verbindliches Angebot ab. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Anbieter die Bestellung schriftlich bestätigt oder die Ware ausliefert.
(3) Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.
§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Alle Preise verstehen sich in Euro (EUR) zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
(2) Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, ist der Rechnungsbetrag innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.
(3) Bei Zahlungsverzug ist der Anbieter berechtigt, Verzugszinsen in Höhe des Basiszinssatzes (§ 288 Abs. 2 BGB) zu berechnen. Zusätzlich fallen Mahngebühren in Höhe von 2,5 Euro je Mahnung an.
(4) Der Anbieter behält sich das Recht vor, Lieferungen nur gegen Vorkasse auszuführen, insbesondere bei Neukunden oder wiederholten Zahlungsausfällen.
§ 4 Lieferung und Gefahrübergang
(1) Die Lieferung erfolgt an die vom Kunden angegebene Lieferadresse. Die Lieferzeiten werden individuell vereinbart. Fixtermine bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Anbieter.
(2) Der Anbieter behält sich Teillieferungen vor, sofern diese für den Kunden zumutbar sind.
(3) Mit der Übergabe der Ware an den Kunden geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der Verschlechterung der Ware auf den Kunden über.
§ 5 Eigentumsvorbehalt
(1) Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung Eigentum des Anbieters.
(2) Der Kunde ist berechtigt, die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb weiterzuverkaufen. In diesem Fall tritt der Kunde bereits jetzt alle Forderungen aus der Weiterveräußerung in Höhe des Rechnungsbetrages an den Anbieter ab.
(3) Der Kunde ist verpflichtet, die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware pfleglich zu behandeln und sachgerecht zu lagern.
§ 6 Mängelrüge und Gewährleistung
(1) Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferte Ware unverzüglich nach Erhalt zu prüfen und erkennbare Mängel innerhalb von 1 Tag mit Beweisbilder zu melden. Verborgene Mängel sind spätestens innerhalb von 3 Werktagen nach ihrer Entdeckung mit Beweisfoto zu melden.
(2) Bei berechtigten Mängelrügen hat der Anbieter das Recht, nach eigener Wahl eine Ersatzlieferung oder Gutschrift vorzunehmen.
(3) Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden wurde vorsätzlich oder grob fahrlässig vom Anbieter verursacht.
§ 7 Rücktritt und Haftung
(1) Der Anbieter behält sich das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Kunde seine vertraglichen Pflichten, insbesondere die Zahlung, nicht erfüllt oder unvorhergesehene Umstände (z. B. höhere Gewalt, Lieferengpässe) eine Lieferung unmöglich machen.
(2) Ansprüche auf Schadensersatz sind ausgeschlossen, sofern der Anbieter den Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat.
§ 8 Datenschutz
(1) Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich zur Erfüllung der vertraglichen Pflichten und im Einklang mit den geltenden Datenschutzgesetzen.
(2) Weitere Informationen zum Datenschutz finden sich in der Datenschutzerklärung des Anbieters auf der Webseite unter Datenschutz oder Anfrage.
§ 9 Gerichtsstand und anwendbares Recht
(1) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung ist Hamburg.
(2) Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
§ 10 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine solche ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.